Ihr Profi für IPPC/ISPM 15-Behandlungen
Beim weltweiten Warenverkehr ist die Einhaltung des IPPC/ISPM15-Standards unerlässlich. Unternehmen die exportieren, benötigen einen zuverlässigen Dienstleister, der mit den geltenden Vorschriften bestens vertraut ist und diese konsequent umsetzt.
Wir unterstützen Sie als kompetenter Partner bei der fachgerechten Behandlung und eindeutigen Kennzeichnung von Paletten gemäß internationaler Richtlinien. Auf Basis langjähriger Erfahrung liefern wir rechtssichere und qualitativ hochwertige Lösungen – ganz gleich, ob es sich um Einzelanfertigungen oder größere Stückzahlen handelt. Unsere IPPC/ISPM15-zertifizierten Paletten sind unmittelbar exportfähig. Nutzen Sie unser Know-how, kurze Abstimmungswege und einen Service, der gezielt auf die Anforderungen der Logistikbranche ausgerichtet ist.
Was ist die IPPC Zertifizierung?
Die IPPC-Zertifizierung ist ein international anerkanntes Verfahren zur Sicherstellung der Pflanzengesundheit im globalen Warenverkehr. Hinter dem Begriff „IPPC“ steht die International Plant Protection Convention (Internationales Pflanzenschutzübereinkommen), ein völkerrechtlich verankertes Abkommen unter dem Dach der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO). Zertifiziert werden Paletten, Holzkisten, Stauholz / Verpackungsholz - nicht betroffen sind Sperrholz, OSB, Spanplatten.
→ Ziel dieses Übereinkommens ist es, die Ausbreitung von holzzerstörenden Organismen wie Insekten, Pilzen oder Bakterien über Holzverpackungen im internationalen Handel zu verhindern und damit Ökosysteme, land- und forstwirtschaftliche Ressourcen weltweit zu schützen.
Die IPPC-Zertifizierung ist eng verknüpft mit dem ISPM15-Standard (International Standards for Phytosanitary Measures No. 15), dem internationalen Standard für pflanzengesundheitliche Maßnahmen bei Holzverpackungsmaterial. Dieser Standard wurde entwickelt, um einheitliche Anforderungen für die Behandlung, Überwachung und Kennzeichnung von phytosanitären Holzwerkstoffe zu schaffen, die für den internationalen Transport verwendet werden.
Technologie zur Schädlingsbekämpfung bei Holzverpackungsmaterial
IPPC-Behandlung:
Industrieverpackungen, insbesondere solche aus Vollholz mit einer Stärke von mehr als 6 mm, gelten als potenzielle Überträger von Schadorganismen, wenn sie unbehandelt in internationale Lieferketten gelangen. Die IPPC-Zertifizierung stellt sicher, dass diese Materialien vor dem Export einer Hitzebehandlung unterzogen wurden, um solche Risiken zu minimieren. Dazu gehören klassische Holzpaletten, Kisten, Aufsatzrahmen und ähnliche Verpackungen aus Holz. Die Zertifizierung sieht zwei Behandlungsmethoden vor: die Hitzebehandlung (HT - Heat Treatment) und die Begasung mit Methylbromid (MB).
Bei der Hitzebehandlung wird das Holz in speziellen Trockenkammern so erhitzt, dass im Holzkern mindestens 56°C für mindestens 30 Minuten erreicht werden. Diese Methode wirkt zuverlässig gegen alle relevanten Holzschädlinge, kommt ohne Chemikalien aus und hinterlässt keine Rückstände. Sie ist weltweit anerkannt und gilt heute als Standardverfahren für IPPC-konforme Holzverpackungen.
Die Begasung mit Methylbromid erfolgt mit einem hochgiftigen Gas, das tief in das Holz eindringt und Schädlinge abtötet. Aufgrund erheblicher Gesundheits- und Umweltgefahren sowie internationaler Verbote ist dieses Verfahren stark eingeschränkt und in der EU praktisch nicht mehr zulässig.
Grundlage des Standards ISPM15
Der ISPM15-Standard bildet den Kern der IPPC-Zertifizierungspflicht für Vollholz-Verpackungen. Er legt fest, welche Holzmaterialien für den internationalen Versand behandelt werden müssen und wie diese Behandlung zu erfolgen hat. Der Standard wurde von der IPPC-Organisation entwickelt und von mittlerweile nahezu allen wichtigen Handelspartnern und Staaten weltweit übernommen, darunter auch die EU, USA, China oder Australien.
IPPC-Holzstempel
Für die IPPC-Markierung gelten klare Vorgaben: Das Holz muss entrindet und schädlingsfrei sein, eine Hitzebehandlung durchlaufen haben und dauerhaft sowie gut lesbar auf zwei gegenüberliegenden Seiten gekennzeichnet werden. Die Markierung darf nicht rot sein und muss dauerhaft eingebracht werden, etwa durch Brand- oder Holzstempel.
Der IPPC-Stempel enthält das IPPC-Logo, die Länderkennung, die vollständige Registriernummer des behandelten Betriebs sowie das Kürzel HT (Heat Treatment Behandlungsmethode). Die Kennzeichnung ist zeitlich unbegrenzt gültig, solange sie gut lesbar bleibt und das Holz unbeschädigt ist. Insgesamt sorgt der IPPC-Stempel für Rechtssicherheit, reibungslose Zollabwicklung, Pflanzenschutz und Vertrauen entlang der gesamten Lieferkette.
Weltweite Einsatzfähigkeit von ISPM 15 Paletten
Unsere nach IPPC / ISPM 15 behandelten Paletten eignen sich für eine Vielzahl internationaler Transportarten. Sie können zuverlässig im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr, beim Containertransport auf dem Seeweg sowie im Luftfracht-Versand eingesetzt werden und erfüllen dabei die jeweils geltenden pflanzenschutzrechtlichen Anforderungen.
Zum Einsatz kommen diese Paletten unter anderem in folgenden Branchen und Anwendungsbereichen:
- Industrie und Maschinenbau
- Logistik- und Speditionswesen
- Groß- und Außenhandel
ISPM15 Paletten entsprechen den Vorgaben des IPPC-Standards und erfüllen die phytosanitären Anforderungen aller Staaten, die diese Regelung anwenden. Derzeit erkennen mehr als 180 Länder den ISPM15 Standard an, darunter zahlreiche bedeutende Export- und Importmärkte wie:
- Vereinigte Staaten von Amerika
- Kanada
- China
- Indien
- Australien
- Vereinigtes Königreich (UK)
Eine offizielle Übersicht des Julius Kühn-Institut (JKI), Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, gibt Auskunft darüber, in welchen Ländern die ISPM15-Regelung verpflichtend gilt.
Relevanz für Unternehmen und Anwender
Für Unternehmen, die im internationalen Warenverkehr tätig sind, ist die IPPC-Zertifizierung unerlässlich. Nur Holzverpackungen, die den Anforderungen des ISPM 15Standards entsprechen und entsprechend gekennzeichnet wurden, können ohne phytosanitäre Beanstandungen exportiert werden. Dies betrifft insbesondere die IPPC Europalette und anderen Holzverpackungen, wenn sie in Nicht-EU-Länder versendet werden.